Nachhaltige soziale Teilhabe durch § 16e SGB II: Neue Forschungsergebnisse bestätigen langfristige Erfolge
Wie wirkt sich die Förderung nach § 16e SGB II auf die soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen aus? Eine aktuelle Analyse des IAB zeigt: Das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ verbessert nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig die soziale Teilhabe der Geförderten – insbesondere bei erfolgreicher Integration in eine ungeförderte Beschäftigung.

Mit dem Teilhabechancengesetz hat die Bundesregierung 2019 neue Wege zur Integration von Langzeitarbeitslosen geschaffen. Das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) soll Arbeitgeber motivieren, Menschen mit mindestens zweijähriger Arbeitslosigkeit eine neue Perspektive zu bieten. Damit das gelingt, erhalten Unternehmen hohe Lohnkostenzuschüsse: 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr. Zusätzlich werden die Geförderten durch einen Job-Coach begleitet, um den Übergang in eine nachhaltige Beschäftigung zu erleichtern.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Forschungsbericht 7/2025) untersucht die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die soziale Teilhabe der Teilnehmenden. Grundlage der Analyse sind Daten aus der Panelstudie „Lebensqualität und Teilhabe“ der Jahre 2020 bis 2023 sowie administrative Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Soziale Teilhabe wird dabei anhand von vier Dimensionen gemessen:
- Lebenszufriedenheit
- Zufriedenheit mit der Gesundheit
- Zufriedenheit mit dem Lebensstandard
- Allgemeines Gefühl der gesellschaftlichen Zugehörigkeit
Um den tatsächlichen Effekt der Förderung zu messen, vergleichen die Forschenden die Teilnehmenden der Maßnahme mit einer Kontrollgruppe. Die Ergebnisse zeigen: Die Maßnahmeteilnahme hat einen signifikant positiven Einfluss auf die wahrgenommene soziale Teilhabe – und das nicht nur während der Förderung, sondern auch noch ein Jahr nach deren Ende. Die Effekte betragen zu diesem Zeitpunkt noch etwa 62 Prozent der ursprünglichen Verbesserungen im ersten Förderjahr. Zudem zeigt sich, dass ältere Personen (50 Jahre oder älter) mit Blick auf die soziale Teilhabe ein Jahr nach Förderende in besonderem Maße von der Förderung profitieren. Dies ist vor dem Hintergrund des mit dem Alter steigenden Risikos von Langzeitarbeitslosigkeit besonders interessant.
Entscheidend für den nachhaltigen Erfolg der Maßnahme ist laut Studienergebnissen die Integration in ungeförderte Beschäftigung. Vor allem bei männlichen Teilnehmern zeigt sich ein starker Zusammenhang zwischen erfolgreicher Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt und nachhaltiger sozialer Teilhabe. Dies könne mit einer stärkeren Bedeutung von Beschäftigung für die soziale Teilhabe von Männern im Vergleich zu Frauen erklärt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Instrument § 16e SGB II trägt nicht nur zu einer kurzfristigen Verbesserung der sozialen Teilhabe bei, sondern ermöglicht auch über das Förderende hinaus positive Entwicklungen.