Der Gesetzentwurf soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und bereits zum Start der neuen Ausbildung am 1. Januar 2027 greifen. Mit dem Gesetzentwurf geht die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Berufsprofils mit einer angemessenen Vergütung für alle Auszubildenden einher – ein äußerst wichtiger Schritt für attraktive und sachgemäße Ausbildungsbedingungen sowie die Stärkung der Versorgung mit Pflegeleistungen.
Lesen Sie die Stellungnahme von GeBEGS e.V. hier.