Fachtagung „Das BVerfG-Urteil zur Suizidhilfe (5 Jahre danach)
Die Fachtagung der GGSD Hospiz Akademie brachte wertvolle Einsichten zutage, insbesondere, was den aktuellen Umgang von Ärzte*innen, Pfleger*innen und Hospizbegleiter*innen mit dem Thema betrifft. Die Fachtagung gab Orientierung und Handlungssicherheit – sowohl rechtlich, ethisch als auch praktisch.

Am 17. März 2025 veranstaltete die GGSD Hospiz Akademie im Caritas Pirckheimer Haus Nürnberg eine hochkarätig besetzte Fachtagung zum Thema Suizidhilfe. 75 Fachkräfte aus Pflege, Palliativmedizin, ärztlicher Versorgung und Ehrenamt diskutierten über die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2020, das den § 217 StGB zur geschäftsmäßigen Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärte.
Renommierte Expert*innen wie RA Wolfgang Putz, Prof. Dr. Christoph Ostgathe und Prof. Robert Roßbruch beleuchteten juristische, medizinische und ethische Perspektiven. Persönliche Erfahrungsberichte, unter anderem von Hospizbegleiterin Susann Imhoff und Hausarzt Dr. Rudolf Wolter ergänzten das Programm eindrucksvoll.
Klar wurde: Der Umgang mit Sterbewünschen bleibt eine komplexe Herausforderung. Offenheit, rechtliche Klarheit und die Stärkung der Selbstbestimmung standen im Zentrum der Debatten. Ebenso wichtig war die Frage, wie Fachkräfte, Ehrenamtliche und Angehörige sensibel und informiert begleiten können – ohne Überforderung oder moralischen Druck.
Ein reger Austausch und konstruktive Impulse bestätigten den hohen Bedarf an Wissen, Orientierung und ethischer Reflexion. Die Fachtagung lieferte wertvolle Ansätze, um den offenen Dialog weiterzuführen und Handlungssicherheit in diesem sensiblen Feld zu fördern.